- Gemeinsame Energieerzeugung: Mehrere Personen, Unternehmen oder Gemeinden können sich zusammenschließen, um gemeinsam Energie zu produzieren, zum Beispiel durch Photovoltaikanlagen oder andere Energiequellen.
- Eigenverbrauch und Verkauf: Die erzeugte Energie kann gemeinschaftlich verbraucht und gespeichert werden. Überschüssiger Strom lässt sich an Dritte verkaufen, wodurch zusätzliche Einnahmen für die Gemeinschaft entstehen.
- Flexibilität: Die BEG ist nicht ausschließlich auf erneuerbare Energiequellen beschränkt, sondern kann auch andere Energieformen einbinden und so flexibel auf unterschiedliche Bedürfnisse reagieren.
- Austausch und Vernetzung: Die BEG fördert den Austausch von Energie und Know-how zwischen ihren Mitgliedern. Das sorgt für eine stabilere Energieversorgung und eine höhere Nutzung der erzeugten Energie.
- Regionale und überregionale Zusammenarbeit: Im Gegensatz zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die oft regional begrenzt sind, kann eine BEG auch über Bundeslandgrenzen hinaus aktiv sein und so größere Potenziale erschließen.
Zusätzlich:
- Förderungen: Für Maßnahmen im Rahmen einer BEG können Förderungen beantragt werden, wie zum Beispiel die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
- Vorteile: BEGs können dazu beitragen, die Energiewende zu unterstützen, die regionale Wertschöpfung zu fördern und die Abhängigkeit von großen Energieversorgern zu verringern.
- Mitgliedschaft: Natürliche Personen, Gemeinden, lokale Behörden und Unternehmen können Mitglied einer BEG werden.
Zusammenfassend: Eine Bürgerenergiegemeinschaft ist eine flexible und gemeinschaftliche Möglichkeit, Energie selbst zu erzeugen, zu nutzen und zu vermarkten. Dabei werden sowohl regionale als auch überregionale Potenziale genutzt – für mehr Unabhängigkeit, Nachhaltigkeit und gemeinsame Wertschöpfung.

