BEG
Bürgerliche-Energie-Gemeinschaft
Versorgungsgebiet keine Einschränkung (Netzebenen 1 bis 7)
- Zulässige Energieform: Strom
- Erzeugungsanlagen: mindestens eine, keine Einschränkung nach oben
- Anzahl Teinehmer:innen: mindestens 2
- Wer darf teilnehmen: alle natürlichen und juristische Personen
(nur natürliche Personen, Gemeinden und kleine Unternehmen dürfen die Kontrolle ausüben) - Rechtsform: eigene Rechtsform erforderlich
- Geeignete Rechtsform: Verein, Genossenschaft, weitere Formen sind möglich
- Räumliche Grenze: keine Einschränkung, österreichweit (Netzebenen 1 bis 7)
- Vergünstigungen: keine
- Erzeugungsleistung maximal: unbegrenzt
eine Leistungsgrenze kann sich durch Grenzen beim Netzanschluss, eingeschränkte Netzkapazitäten und die zulässigen Netzebenen ergeben. - Energiezuweisung: statisch und dynamisch
Der erzeugte Strom wird den Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber rechnerisch auf Basis der Viertelstunden-Werte zugewiesen

