EEGLokal
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft LOKAL
Versorgungsgebiet einer Trafostation (Netzebene 6 und 7)
- Zulässige Energieform: Strom und Wärme
- Erzeugungsanlagen: mindestens eine, keine Einschränkung nach oben
- Anzahl Teinehmer:innen: mindestens 2
- Wer darf teilnehmen: alle natürlichen Personen, Unternehmen (Klein- und Mittelbetriebe), Gemeinden, sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts
- Rechtsform: eigene Rechtsform erforderlich
- Geeignete Rechtsformen: Verein, Genossenschaft, weitere Formen sind möglich
- Räumliche Grenze: Versorgungsgebiet einer Trafostation (Netzebene 6/7)
- Vergünstigungen: Entfall des Erneuerbaren Förderbetrags und der Elektrizitätsabgabe
sowie reduzierte Netzentgelte, arbeitspreisbezogenes Netznutzungsentgelt reduziert sind um 57 % - Erzeugungsleistung maximal: unbegrenzt
Eine Leistungsgrenze kann sich durch Grenzen beim Netzanschluss, eingeschränkte Netzkapazitäten und die zulässigen Netzebenen ergeben. - Energiezuweisung: statisch und dynamisch
Der erzeugte Strom wird den Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber rechnerisch auf Basis der Viertelstunden-Werte zugewiesen

