EEGRegional
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft REGIONAL
Versorgungsgebiet eines Umspannwerks/Mittelspannungs-Sammelschiene (Netzebene 4 und 5)
- Zulässige Energieform: Strom und Wärme
- Erzeugungsanlagen: mindestens eine, keine Einschränkung nach oben
- Anzahl Teinehmer:innen: mindestens 2
- Wer darf teilnehmen: alle natürlichen Personen, Unternehmen (Klein- und Mittelbetriebe), Gemeinden, sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts
- Rechtsform: eigene Rechtsform erforderlich
- Geeignete Rechtsformen: Verein, Genossenschaft, weitere Formen sind möglich
- Räumliche Grenze: Versorgungsgebiet eines Umspannwerks / einer Mittelspannungs-Sammelschiene (Netzebene 4/5)
- Vergünstigungen: Entfall des Erneuerbaren Förderbetrags und der Elektrizitätsabgabe
sowie reduzierte Netzentgelte, arbeitspreisbezogenes Netznutzungsentgelt reduziert sind auf NE 6/7 um 28 % und auf NE 4/5 um 64 % - Erzeugungsleistung maximal: unbegrenzt
Eine Leistungsgrenze kann sich durch Grenzen beim Netzanschluss, eingeschränkte Netzkapazitäten und die zulässigen Netzebenen ergeben. - Energiezuweisung: statisch und dynamisch
Der erzeugte Strom wird den Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber rechnerisch auf Basis der Viertelstunden-Werte zugewiesen

