Energiegemeinschaften

 

SmartEnergyManagement

 

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ENERGIEGEMEINSCHAFTEN

Modelle. Chancen. Unterschiede. Energiegemeinschaften verstehen.

In unseren Energiegemeinschaften liegt der Fokus auf intelligenter Verbrauchs- und Kostenoptimierung mit über 80 % Autarkie.

Energiegemeinschaften sind ein zentraler Bauteil der neuen Energiewelt und haben sich mittlerweile als wesentlicher Teil der österreichischen Energielandschaft etabliert.

Als Dienstleister sehen wir es als unsere Aufgabe, unseren Kunden genau hier professionelle Lösungen und Services anzubieten.

Wir sind überzeugt:
Regionale Energieerzeugung und -nutzung trägt entscheidend zur Netzstabilität bei und ist gleichzeitig ein wichtiger Hebel für eine nachhaltige Energiezukunft.
Deshalb setzen wir gezielt auf die Entwicklung und Betreuung von Energiegemeinschaften – lokal, bürgernah und wirtschaftlich attraktiv.

Ein besonderes Plus:
Durch bürgerliche Energiegemeinschaften (BEG) ermöglichen wir Energieaustausch sogar über Netzgebietsgrenzen hinweg, inklusive rechtssicherer Abrechnung.

Besonders freuen wir uns über den erfolgreichen Einsatz unserer Abrechnungssoftware – SmartEnergyManagement [SEM] – für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen.

[SEM] erlaubt eine exakte, transparente und netzunabhängige Abrechnung mit hoher Wirtschaftlichkeit und optimaler Amortisation für alle Beteiligten.


Die zulässigen Energiegemeinschaften im Kurzportrait:

GEA

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
Anwendung in einem Zählerkasten
  • Zulässige Energieform: Strom
  • Erzeugungsanlagen: mindestens eine, keine Einschränkung nach oben
  • Anzahl Teinehmer:innen: mindestens 2
  • Wer darf teilnehmen: alle natürlichen und juristischen Personen
  • Rechtsform: keine eigene Rechtsform notwendig
  • Vertrag: gemäß §16 Abs4 EIWOG
  • Räumliche Grenze: Nutzung einer Leitungsanlage (innerhalb eines Gebäudes bzw. hinter einem gemeinsamen Netzanschluss, idR an NE7)
  • Vergünstigungen: 100 % Entfall der Netzentgelte und Abgaben
  • Erzeugungsleistung: maximal: unbegrenzt
    Eine Leistungsgrenze kann sich durch Grenzen beim Netzanschluss, eingeschränkte Netzkapazitäten und die zulässigen Netzebenen ergeben.
  • Energiezuweisung: statisch oder dynamisch.
    Der erzeugte Strom wird den Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber rechnerisch auf Basis der Viertelstunden-Werte zugewiesen
populär

EEG lokal

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft LOKAL
59
Versorgungsgebiet einer Trafostation (Netzebene 6 und 7)
  • Zulässige Energieform: Strom und Wärme
  • Erzeugungsanlagen: mindestens eine, keine Einschränkung nach oben
  • Anzahl Teinehmer:innen: mindestens 2
  • Wer darf teilnehmen: alle natürlichen Personen, Unternehmen (Klein- und Mittelbetriebe), Gemeinden, sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Rechtsform: eigene Rechtsform erforderlich
  • Geeignete Rechtsformen: Verein, Genossenschaft, weitere Formen sind möglich
  • Räumliche Grenze: Versorgungsgebiet einer Trafostation (Netzebene 6/7)
  • Vergünstigungen: Entfall des Erneuerbaren Förderbetrags und der Elektrizitätsabgabe
    sowie reduzierte Netzentgelte, arbeitspreisbezogenes Netznutzungsentgelt reduziert sind um 57 %
  • Erzeugungsleistung maximal: unbegrenzt
    Eine Leistungsgrenze kann sich durch Grenzen beim Netzanschluss, eingeschränkte Netzkapazitäten und die zulässigen Netzebenen ergeben.
  • Energiezuweisung: statisch und dynamisch
    Der erzeugte Strom wird den Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber rechnerisch auf Basis der Viertelstunden-Werte zugewiesen
Populär

EEG regional

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft REGIONAL
Versorgungsgebiet eines Umspannwerks/Mittelspannungs-Sammelschiene (Netzebene 4 und 5)
  • Zulässige Energieform: Strom und Wärme
  • Erzeugungsanlagen: mindestens eine, keine Einschränkung nach oben
  • Anzahl Teinehmer:innen: mindestens 2
  • Wer darf teilnehmen: alle natürlichen Personen, Unternehmen (Klein- und Mittelbetriebe), Gemeinden, sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Rechtsform: eigene Rechtsform erforderlich
  • Geeignete Rechtsformen: Verein, Genossenschaft, weitere Formen sind möglich
  • Räumliche Grenze: Versorgungsgebiet eines Umspannwerks / einer Mittelspannungs-Sammelschiene (Netzebene 4/5)
  • Vergünstigungen: Entfall des Erneuerbaren Förderbetrags und der Elektrizitätsabgabe
    sowie reduzierte Netzentgelte, arbeitspreisbezogenes Netznutzungsentgelt reduziert sind auf NE 6/7 um 28 % und auf NE 4/5 um 64 %
  • Erzeugungsleistung maximal: unbegrenzt
    Eine Leistungsgrenze kann sich durch Grenzen beim Netzanschluss, eingeschränkte Netzkapazitäten und die zulässigen Netzebenen ergeben.
  • Energiezuweisung: statisch und dynamisch
    Der erzeugte Strom wird den Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber rechnerisch auf Basis der Viertelstunden-Werte zugewiesen
Populär

BEG

Bürgerliche-Energie-Gemeinschaft
Versorgungsgebiet keine Einschränkung (Netzebenen 1 bis 7)
  • Zulässige Energieform: Strom
  • Erzeugungsanlagen: mindestens eine, keine Einschränkung nach oben
  • Anzahl Teinehmer:innen: mindestens 2
  • Wer darf teilnehmen: alle natürlichen und juristische Personen
    (nur natürliche Personen, Gemeinden und kleine Unternehmen dürfen die Kontrolle ausüben)
  • Rechtsform: eigene Rechtsform erforderlich
  • Geeignete Rechtsform: Verein, Genossenschaft, weitere Formen sind möglich
  • Räumliche Grenze: keine Einschränkung, österreichweit (Netzebenen 1 bis 7)
  • Vergünstigungen: keine
  • Erzeugungsleistung maximal: unbegrenzt
    eine Leistungsgrenze kann sich durch Grenzen beim Netzanschluss, eingeschränkte Netzkapazitäten und die zulässigen Netzebenen ergeben.
  • Energiezuweisung: statisch und dynamisch
    Der erzeugte Strom wird den Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber rechnerisch auf Basis der Viertelstunden-Werte zugewiesen
Populär